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Ethikrichtlinien2019-05-28T16:07:19+02:00

ETHIKRICHTLINIEN

Weiterbildung in Gestalttherapie, Körpertherapie und -beratung

 

Gültigkeitsbereich

Die Ethikrichtlinien des Däumling-Instituts gelten für alle Formen der Weiterbildung am Däumling-Institut mit Beginn des jeweiligen Vertragsabschlus­ses.

Sie haben Gültigkeit für Ausbilder*innen, Lehrtherapeut*innen, Supervisor*innen, Therapeu­t*innen, Kursleiter*innen, Workshopleiter*innen  und für alle Weiterbildungskandidat*innen.

Im Folgenden sind mit der Bezeichnung „Therapeut*in“ all die obengenannten Tätigkeitsformen am Däumling-Institut gemeint.

Ethische Grundannahme

Die Therapeu­t*innen des Däumling-Instituts respektieren die Würde, Einzigartigkeit und Selbst­bestimmung eines jeden Menschen ungeachtet des Alters, Geschlechtes, des Glaubens und der ethnischen Herkunft.

Die Aufgabe der Therapeu­t*innen ist es, die Menschen, die sich ihnen im Rahmen ihrer Berufsaus­übung anvertrauen, in ihrer Eigenverantwortlichkeit und Würde zu respektieren und sie weiterhin darin zu fördern, aus eigener Kraft ein erfülltes und selbstreguliertes Leben zu führen, sowie im vollen Umfang Verantwortung gegenüber sich selbst sowie gegenüber ihrer sozialen und le­benserhaltenden Mitwelt zu übernehmen.

Kompetenz

Die Therapeu­t*innen des Däumling Instituts sind sich im Klaren, dass bei der Vielfalt menschlicher Lebensgestaltung sie an ihre Grenzen stoßen können. Sie verpflichten sich deshalb zur ständigen kriti­schen Auseinandersetzung mit ihren eigenen Fähigkeiten und Themen. Sie bemühen sich, ihre Grenzen zu erkennen und versuchen, durch regelmäßige Supervision und kontinuierliche Weiter­bildung, diese zu erweitern bzw. die Wahrnehmung für sie zu schärfen.

Vertraulichkeit

Alle Inhalte von Therapie, Beratung und Lehrtherapie unterliegen der Schweigepflicht.

Zum Zwecke der Supervision ist die Schweigepflicht im Innenverhältnis aufgehoben, jedoch un­terliegen dann wiederum die Supervisor*innen und die an der Supervision teilnehmenden Gruppen­mitglieder im Außenverhältnis der Schweigepflicht.

Realistischer weise ist die Schweigepflicht in den Ausbildungsgruppen nicht zu gewährleisten, sie kann aber in besonderen Fällen gefordert werden. Die Gruppenmitglieder sind grundsätzlich je­doch aufgefordert, mit den ihnen zu Ohren kommenden bzw. anvertrauten Angelegenheiten der anderen Mitglieder achtungsvoll und möglichst verschwiegen umzugehen, so dass sich alle Teil­nehmer in ihrer Gruppe und im gesamten Ausbildungsfeld aufgehoben und sicher fühlen können.

Bei Veröffentlichungen und Vorträgen sind Fallbeispiele zu verschlüsseln und unidentifizierbar zu machen, sowie die Zustimmung des Klienten/der Klientin zu erbitten.

Auch nach Beendigung der professionellen Beziehung bleibt die Schweigepflicht bestehen.

Ihre Einschränkung ist nach gegenwärtiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn der Klient eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Die therapeutische Beziehung

Die Therapeu­t*innen des Däumling-Instituts sind sich bewusst, dass zwischen Therapeut*in und Weiterbildungsteilnehmer*innen immer ein Ungleichheitsverhältnis besteht. Dies ist gegeben durch die einseitige Konzentration auf die Belange der Weiterbildungsteilnehmerin/des Weiterbildungsteilnehmers sowie die vertraglichen, finanziellen, zeitlichen und örtli­chen Regelungen, wie sie durch die Ausübung des Berufes notwendig sind. Das dadurch begrün­dete Abhängigkeitsverhältnis der Weiterbildungsteilnehmerin/des Weiterbildungsteilnehmers von den Trainer*innen und Therapeut*innen erfordert eine besondere Verantwortung für die Beziehung und definiert die von der humanistischen Psychologie gefor­derte dialogische Wechselseitigkeit als eine menschliche Grundhaltung im Rahmen einer professionellen Beziehung.

Die Therapeut*innen des Däumling Instituts achten mit aller Sorgfalt und Selbstkritik darauf, dass sie ihre Vertrauensstellung und Definitionsmacht weder materiell noch politisch, religiös/spirituell, emotional, sexuell oder auf andere Art und Weise missbrauchen.

Machtmissbrauch ist dann gegeben, wenn von Seiten des Therapeuten/der Therapeutin Konstella­tionen oder Handlungen herbeigeführt, gefördert oder zugelassen werden, die der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse oder Interessen und nicht der Berufsausübung dienen.

Die Therapeutin/der Therapeut verpflichtet sich für ihr/sein persönliches Wohlergehen in solcher Weise zu sorgen, dass die Gefahr der Ausnützung weitgehend gebannt ist. 

Beziehung zu Kolleg*innen, Absolvent*innen und Kandidat*innen des Däumling Instituts

Jede therapeutische Beziehung wird von Übertragungsphänomenen mitbestimmt. Die Therapeut*innen des Däumling-Instituts sind sich im Klaren, dass jede Bewertung einer therapeutischen Beziehung von außen besondere Feinfühligkeit und Respekt verlangt. Sie greifen deshalb nicht ohne Not von außen in solche Beziehungen ein.

Gleichwohl haben sie die Verantwortung, Kolleg*innen zu konfrontieren und zu einer Änderung ihres Verhaltens zu bewegen, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass sich diese nicht entsprechend bzw. im Sinne der hier aufgeführten Richtlinien verhalten.

Bei Konflikten, die sich nicht durch die Anwendung dieser Ethikrichtlinien lösen lassen, ist die Ethikkommission der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie, DVG, anzurufen.

Siegburg, den 07. April 2018

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